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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2000 - 12 A 12118/99   

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https://dejure.org/2000,5346
OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2000 - 12 A 12118/99 (https://dejure.org/2000,5346)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.06.2000 - 12 A 12118/99 (https://dejure.org/2000,5346)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Juni 2000 - 12 A 12118/99 (https://dejure.org/2000,5346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von an Asylbewerber geleisteten Sozialhilfeleistungen; Landesrechtliche Verjährungsvorschrift für Erstattungsansprüche und Rückerstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilferecht: Verjährung von Erstattungsansprüchen einer Sozialhilfe leistenden Verbandsgemeinde, Haftung für Schäden des Landkreises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 669
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 74.85

    Aufwendungsersatzansprüche - Verjährung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2000 - 12 A 12118/99
    Diese Auffassung hat es im Urteil vom 27. November 1986 (BVerwGE 75, 173 (177)) unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten Gesetzgebung bekräftigt und dargelegt, insbesondere die Vorschriften der §§ 50 Abs. 4 Satz 1, 113 SGB X seien Belege dafür, dass die Verjährung im Sozialleistungsrecht nach wie vor einzelfallbezogen normiert, die Einführung einer allgemeingültigen Verjährungsfrist aber unterblieben sei.

    Sie bestimmt sich vielmehr durch eine entsprechende Anwendung der §§ 194 ff. BGB (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. November 1986, BVerwGE 75, 173 (179)).

  • BVerwG, 25.05.1961 - I A 10.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2000 - 12 A 12118/99
    Im Urteil vom 25. Mai 1961 (BVerwGE 12, 253 (255)) hat das Bundesverwaltungsgericht einen solchen Schadensersatzanspruch verneint mit der Erwägung, die Bundesrepublik würde sonst bei einer Durchführung der Bundesgesetze durch die Länder besser stehen, als führte sie selbst die Bundesgesetze durch.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1965 - 2 A 55/65
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2000 - 12 A 12118/99
    Auch der Senat hat in seinem Urteil vom 27. Juli 1995 (-- 12 A 12917/94.OVG --, DVP 1996, 524) hervorgehoben, dass es sich bei der Beauftragung nach § 4 Abs. 2 AGBSHG um eine Mandatserteilung handelt, bei der Heranziehung nach § 4 Abs. 1 AGBSHG jedoch um eine (zuständigkeitsändernde) Delegation, zumal in § 4 Abs. 1 AGBSHG -- in auffälligem Gegensatz zu § 4 Abs. 2 AGBSHG -- das auf ein Mandat hinweisende Wort "beauftragen" vermieden werde (so bereits OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. November 1965 -- 2 A 55/65 -- (AS 9, 390 (392)).
  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91

    Rechtsweg - Mietübernahmeerklärung - Sozialhilfe - Zahlungsanspruch -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2000 - 12 A 12118/99
    Zwar sind die Vorschriften der §§ 387 ff. BGB im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar, so dass die Aufrechnung mit einer Gegenforderung, für die der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, berücksichtigt werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1994, BVerwGE 96, 71 (73)).
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2000 - 12 A 12118/99
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 20. Januar 1977 (BVerwGE 52, 16 (24)) Bedenken gehabt, aufgrund einer sich damals im Sozialleistungsrecht abzeichnenden Tendenz generell eine Verjährungsfrist von vier Jahren anzunehmen.
  • OVG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 L 160/90

    Niedersachsen; Örtlicher Sozialhilfeträger; Aufwendungsersatz;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2000 - 12 A 12118/99
    Dementsprechend wird überwiegend angenommen, dass die durch Delegation herangezogene Körperschaft auch die Erstattung rechtswidrig erbrachter Sozialleistungen verlangen kann (NdsOVG, Urteil vom 29. Mai 1991, -- 4 L 161/90 --, ZfF 1991, 276 ff; Hommel/Oster, Praxis der Kommunalverwaltung, H 1, AGBSHG , Stand 9/96, § 4 Erl. 4; Zeidler, NDV 1987, 411; einschränkend Schoch in LPK- BSHG , 5. Aufl. 1998, § 96 Rdnr. 13; Bräutigam in: Fichtner, BSHG , 1999 , § 96 , Rdnr. 5).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 L 161/90

    Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialhilfeleistungen bei Aufgabenwahrnehmung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2000 - 12 A 12118/99
    Dementsprechend wird überwiegend angenommen, dass die durch Delegation herangezogene Körperschaft auch die Erstattung rechtswidrig erbrachter Sozialleistungen verlangen kann (NdsOVG, Urteil vom 29. Mai 1991, -- 4 L 161/90 --, ZfF 1991, 276 ff; Hommel/Oster, Praxis der Kommunalverwaltung, H 1, AGBSHG , Stand 9/96, § 4 Erl. 4; Zeidler, NDV 1987, 411; einschränkend Schoch in LPK- BSHG , 5. Aufl. 1998, § 96 Rdnr. 13; Bräutigam in: Fichtner, BSHG , 1999 , § 96 , Rdnr. 5).
  • VG Saarlouis, 29.08.2005 - 3 K 70/05
    Entgegen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 30.09.1993, FEVS 44, 348), wonach sämtliche im Sozialrecht wurzelnden Erstattungsansprüche der vierjährigen Verjährungsfrist unterlägen, habe das OVG Koblenz mit Urteil vom 09.06.2000 - 12 A 12118/99 - (FEVS 52, 568)indes entschieden, dass ein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen im Rahmen der Heranziehung kreisangehöriger Gemeinden durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe nicht der vierjährigen Verjährungsfrist unterliege.

    Insoweit geht der Hinweis des Klägers auf die den Erstattungsanspruch einer Delegationsgemeinde gegen den örtlichen Sozialhilfeträger betreffende Rechtsprechung des OVG Koblenz (Urteil vom 09.06.2000 - 12 A 12118/99 -, FEVS 52, 568) fehl.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2004 - 12 A 11823/03

    Sozialhilfe; Sozialhilferecht; Sozialhilfeleistung; Sozialhilfeträger; Kosten;

    Der Annahme des Verwaltungsgerichts, dass "§ 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X mit der Regelung einer einheitlichen Verjährungsfrist von vier Jahren für die (wichtigsten) sozialrechtlichen Ansprüche einen allgemeinen Grundsatz des Sozialrechts darstellt", vermag der Senat allerdings nicht zuzustimmen (vgl. bereits das Urteil des Senats vom 9. Juni 2000 - 12 A 12118/99 -, AS 28, 303 [304 f.] = FEVS 52, 568 [569] unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1986 - 5 C 74.85 - BVerwGE 75, 173 [179]).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.10.2013 - L 8 SO 18/10

    Sozialhilferecht: Rückforderung überzahlter Sozialleistungen; Anforderung an die

    Nach den maßgebenden Verjährungsregelungen des BGB (Hinweis auf: von Wulffen, SGB X, § 113 RdNr. 3, OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 5. September 2007, a.a.O., und OVG Reinland-Pfalz, Urteil vom 9. Juni 2000 - 12 A 12118/99 - juris) habe vor In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes die regelmäßige Verjährungsfrist dreißig Jahre und danach drei Jahre betragen und sei vorliegend nach Maßgabe der Übergangvorschriften erst zum 31. Dezember 2004 abgelaufen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2004 - 12 A 11539/04

    Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe - Begriff der Aufwendung

    Sie sind nicht auf den erst nach Abwicklung dieser Leistungsbeziehungen erfolgenden Sonderfinanzausgleich übertragbar (vgl. Urteil des Senats vom 9. Juni 2000 - 12 A 12118/99.OVG - für den noch vorgelagerten Erstattungsanspruch der Verbandsgemeinde als Delegationsnehmerin gegen den Landkreis nach § 4 i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 1 AGBSHG).
  • VG Stuttgart, 10.04.2002 - 7 K 5167/01

    Sozialhilfe; Kostenerstattung; Trägerwechsel; Umzug

    Wird eine Aufgabe aus dem Bereich der Sozialhilfe lediglich zur Durchführung auf eine kreisangehörige Gemeinde übertragen, so wird diese jedenfalls nicht i. S. des § 107 Abs. 1 BSHG dadurch zum örtlichen Träger der Sozialhilfe (ebenso: VGH Baden-Württemberg, B. v. 10.10 1967 - III 752/66 - FEVS 15, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.06.2000 - 12 A 12118/99 -, NVwZ-RR 2001, 669).
  • VG Mainz, 23.05.2003 - 2 K 1445/02

    Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen

    In diesem Zusammenhang sei lediglich auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 09. Juni 2000 - 12 A 12118/99.OVG (in ESRI) und vom 30. März 2000 - 12 A 12373/99.OVG (in ESRI) verwiesen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2000 - 12 A 10225/00
    Bei der Heranziehung einer Verbandsgemeinde durch einen Landkreis auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 AGBSHG, also im Wege der Delegation, hat der Senat in seinem Urteil vom 9. Juni 2000 - 12 A 12118/99.OVG - für die Risikoverteilung wesentlich darauf abgestellt, dass die Heranziehung nach § 4 Abs. 1 AGBSHG auch gegen den Willen der Verbandsgemeinde erfolgen kann, ein Auftrag - wie er in § 4 Abs. 2 AGBSHG vorgesehen ist - jedoch auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht.
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